Maximale Datensicherheit

Sichere und DSGVO-konforme Kanzleisoftware mit höchstem Compliance-Standard

Bei ADVOSERVICE hat Sicherheit oberste Priorität. Wir halten uns vollständig an die BRAO und § 203 StGB und sorgen dafür, dass Ihre Daten stets sicher sind.

Personenbezogene Maßnahmen

6.1 Sicherheitsüberprüfung

Alle Personen, die in die Belegschaft aufgenommen werden, müssen vor dem Eintritt in die Organisation und fortlaufend unter Berücksichtigung geltender Gesetze, Vorschriften und ethischer Grundsätze einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden und diese Überprüfung muss in einem angemessenen Verhältnis zu den geschäftlichen Anforderungen, der Einstufung der einzuholenden Informationen und den wahrgenommenen Risiken stehen.

6.2 Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen

In den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen müssen die Verantwortlichkeiten des Personals und der Organisation für die Informationssicherheit festgelegt werden.

6.3 Informationssicherheitsbewusstsein, -ausbildung und -schulung

Das Personal der Organisation und relevante interessierte Parteien müssen ein angemessenes Bewusstsein für die Informationssicherheit, eine entsprechende Ausbildung und Schulung sowie regelmäßige Aktualisierungen der Informationssicherheitspolitik der Organisation, themenspezifischer Richtlinien und Verfahren erhalten, die für ihr berufliches Arbeitsgebiet relevant sind.

6.4 Maßregelungsprozess

Ein Maßregelungsprozess muss formalisiert und kommuniziert werden, um Schritte gegen Mitarbeiter und andere interessierte Parteien zu ergreifen, die einen Verstoß gegen die Informationssicherheitspolitik begangen haben.

6.5 Verantwortlichkeiten bei Beendigung oder Änderung der Beschäftigung

Verantwortlichkeiten und Pflichten im Bereich der Informationssicherheit, die auch nach Beendigung oder Änderung von Beschäftigungsverhältnissen bestehen bleiben, müssen festgelegt, durchgesetzt und den betreffenden Mitarbeitern und anderen interessierten Parteien mitgeteilt werden.

6.6 Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen

Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen, welche den Bedarf der Organisation am Schutz von Informationen widerspiegeln, müssen identifiziert, dokumentiert, regelmäßig überprüft und von den Mitarbeitern und anderen interessierten Parteien unterzeichnet werden.

6.7 Remote Arbeit

Es müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, wenn Mitarbeiter aus der Ferne arbeiten, um Informationen zu schützen, die außerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmens abgerufen, verarbeitet oder gespeichert werden.

6.8 Meldung von Informationssicherheitsereignissen

Die Organisation muss einen Mechanismus bereitstellen, der es den Mitarbeitern ermöglicht, beobachtete oder vermutete Informationssicherheitsereignisse über geeignete Kanäle rechtzeitig zu melden.